Unternehmensverantwortung
Unternehmensverantwortung
Wir bei Zazzle engagieren uns stark für soziale Verantwortung und möchten die Gemeinschaften weltweit, mit denen wir in Kontakt stehen, unterstützen und ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld fördern.
Verhaltenskodex
Zazzle Inc. („Zazzle“) und seine Partner, Lieferanten und Auftragnehmer (gemeinsam mit Zazzle „wir“ oder „uns“) sind der Überzeugung, dass unsere erste Verantwortung unseren Mitarbeitern gilt. In diesem Sinne verpflichten wir uns, unsere Mitarbeiter fair, würdevoll und respektvoll zu behandeln und in all unseren Geschäftsbereichen ethisch und verantwortungsvoll zu handeln. Wir arbeiten daher ausschließlich mit Partnern, Lieferanten und Auftragnehmern zusammen, die diese Verpflichtung teilen und mindestens diesen Verhaltenskodex einhalten sowie alle geltenden Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze, -normen, -regeln und -vorschriften uneingeschränkt befolgen.
ARBEITSVERHÄLTNIS
Wir werden Beschäftigungsregeln und -bedingungen einführen und einhalten, die die Rechte der Arbeitnehmer respektieren und mindestens ihre Rechte gemäß nationalen und internationalen Arbeits- und Sozialversicherungsgesetzen und -vorschriften gewährleisten. Wir werden alle Geschäfte ethisch einwandfrei führen und uns keine Wettbewerbsvorteile durch unethische oder unredliche Praktiken verschaffen. Unser gesamtes Geschäftsgebaren wird von höchster Integrität und Vertrauenswürdigkeit geprägt sein.
ZWANGSARBEIT
Wir werden keine Zwangsarbeit einsetzen, einschließlich Gefängnisarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft oder jeglicher anderer Formen von Zwangsarbeit. Wir werden internationale Standards sowie alle anwendbaren lokalen und nationalen Gesetze, Verordnungen, Normen und Verfahren zum Verbot von Zwangsarbeit und Menschenhandel einhalten, wie beispielsweise den California Transparency in Supply Chains Act und die entsprechenden Abschnitte des Dodd-Frank Act (einschließlich Abschnitt 1502, der Produkte mit „Konfliktmineralien“ behandelt).
BELÄSTIGUNG ODER MISSBRAUCH
Wir behandeln jeden Mitarbeiter mit Respekt und Würde. Kein Mitarbeiter darf körperlicher, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Misshandlung ausgesetzt werden. Wir dulden keinerlei Form von körperlicher Züchtigung.
KINDERARBEIT
Wir beschäftigen ausschließlich Arbeitnehmer, die mindestens das höchste der folgenden Altersangaben erfüllen: (i) 15 Jahre (oder 14 Jahre, sofern das Recht des Herstellungslandes dies gemäß den Richtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation für Entwicklungsländer zulässt); (ii) das Alter für den Abschluss der Schulpflicht; oder (iii) das im jeweiligen Land geltende Mindestalter für eine Beschäftigung. Personen unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Arbeiten verrichten (d. h. Arbeiten, die aufgrund ihrer Art oder der Umstände ihrer Ausführung die Gesundheit oder Sicherheit der betreffenden Person gefährden können). Wir arbeiten mit staatlichen Organisationen, Menschenrechtsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen zusammen, die von Zazzle und seinen Lizenzgebern bestimmt werden, um die negativen Auswirkungen auf Kinder, die aufgrund der Durchsetzung dieses Verhaltenskodex aus dem Beschäftigungsverhältnis entlassen werden, so gering wie möglich zu halten.
ENTSCHÄDIGUNG
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für eine reguläre Arbeitswoche, die seine Grundbedürfnisse deckt und ihm ein gewisses Maß an verfügbarem Einkommen ermöglicht. Wir zahlen mindestens den Mindestlohn oder den jeweils geltenden Tariflohn, je nachdem, welcher höher ist, erfüllen alle gesetzlichen Lohnvorgaben und gewähren alle gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Zusatzleistungen. Reicht die Vergütung nicht aus, um die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer zu decken und ihnen ein gewisses Maß an verfügbarem Einkommen zu ermöglichen, arbeiten wir gegebenenfalls mit Zazzle und/oder der FLA zusammen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen und schrittweise eine angemessene Vergütung zu erreichen.
ANTIKORRUPTION
Wir halten uns an alle Gesetze, Regeln und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption in allen Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind. Geschenke und/oder Einladungen, die wir (einschließlich unserer Führungskräfte) geben oder erhalten, müssen (i) gesetzeskonform sein, (ii) nicht gegen die Richtlinien des Gebers bzw. Empfängers verstoßen und (iii) den lokalen Gepflogenheiten entsprechen. Wir fordern von Personen oder Unternehmen, mit denen wir geschäftliche Beziehungen unterhalten oder unterhalten könnten, keine Geschenke, Einladungen oder sonstige Gefälligkeiten an. Wir verhalten uns niemals so, dass sich Lieferanten oder Kunden verpflichtet fühlen, uns Geschenke zu machen, Einladungen auszurichten oder persönliche Gefälligkeiten zu erweisen, um mit uns Geschäfte zu tätigen oder fortzusetzen.
HINWEISGEBERSCHUTZ
Wir gewährleisten, dass unsere Mitarbeiter ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen können, um Verstöße gegen Landes- oder Bundesgesetze, -vorschriften oder -bestimmungen zu melden oder deren Teilnahme zu verweigern, ohne Vergeltungsmaßnahmen oder Diskriminierung befürchten zu müssen. Wir werden keine Regeln, Vorschriften oder Richtlinien erlassen, anwenden oder durchsetzen, die Mitarbeiter daran hindern, Missstände aufzudecken. Wir werden Mitarbeiter, die ihre gesetzlichen Rechte wahrgenommen haben, nicht benachteiligen.
VEREINIGUNGSFREIHEIT UND TARIFVERHANDLUNGEN
Wir anerkennen und respektieren das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen mit ihren frei gewählten Tarifverhandlungsführern gemäß dem Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Organisierung schützt. Beschäftigte dürfen aufgrund ihrer Bemühungen um Vereinigungsfreiheit oder Kollektivverhandlungen keiner Belästigung, Einschüchterung oder Vergeltungsmaßnahme ausgesetzt sein. Wir gewähren Gewerkschaftsvertretern angemessenen Zugang zu den Beschäftigten und erkennen die von den Beschäftigten gewählte Gewerkschaft an.
NICHTDISKRIMINIERUNG
Wir werden niemanden in Beschäftigungsangelegenheiten (einschließlich Einstellung, Vergütung, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen, Kündigung oder Ruhestand) aufgrund des Geschlechts (z. B. Geschlechtsausdruck, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, Schwangerschaft), der Rasse (z. B. Nationalität, Abstammung, soziale oder ethnische Herkunft, Staatsbürgerschaft), der Religion, des Alters, der politischen Meinung, einer körperlichen oder geistigen Behinderung (z. B. medizinischer Zustand (krebsbedingte oder genetische Merkmale), genetische Informationen einschließlich der familiären Krankengeschichte), des Familienstands oder des Dienstes in den uniformierten Diensten diskriminieren und werden in Übereinstimmung mit den staatlichen und bundesstaatlichen Vorschriften handeln.
GESUNDHEIT, SICHERHEIT & UMWELT
Wir werden unseren Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bieten, (i) um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern, die sich aus der Arbeit oder dem Betrieb unserer Anlagen ergeben, damit in Zusammenhang stehen oder während der Arbeit auftreten, und zwar in Übereinstimmung mit allen für unser Unternehmen geltenden Gesetzen, Verordnungen und Normen, und (ii) mit Arbeitsbedingungen, die kein Risiko schwerer Schäden bergen und frei von bekannten Gefahren und/oder schwerwiegenden anerkannten Risiken sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der vorgenannten geltenden Gesetze, Verordnungen oder Normen werden wir die höheren Standards anwenden. Wir werden Sicherheits- und Gesundheitsprobleme erkennen und beheben und versuchen, Gefahren am Arbeitsplatz zu beseitigen oder zu reduzieren. Wir werden mindestens Folgendes gewährleisten: (i) angemessenen Zugang zu Trinkwasser und sanitären Anlagen, (ii) Brandschutz und (iii) ausreichende Beleuchtung und Belüftung. Darüber hinaus werden wir verantwortungsvolle Maßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen des Arbeitsplatzes auf die Umwelt zu minimieren.
GLEICHBERECHTIGUNG
Wir sind der Überzeugung, dass die Gewährleistung und der Schutz gleicher Rechte von besonderer Bedeutung sind und werden daher zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen die folgenden spezifischen Richtlinien einhalten:
1. Alle Beschäftigten erhalten die gleiche Vergütung einschließlich Sozialleistungen, werden gleich behandelt, ihre Arbeitsleistung wird gleich bewertet und sie haben unabhängig von Geschlecht oder anderen geschützten Merkmalen die gleiche Chance, alle Positionen zu besetzen.
2. Schwangerschaftstests sind keine Voraussetzung für eine Anstellung und werden von Beschäftigten weder verlangt noch gefordert. Beschäftigte werden nicht zur Anwendung von Verhütungsmitteln gezwungen oder gedrängt.
3. Wir stellen sicher, dass unsere Subunternehmer weiblichen Beschäftigten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft angemessene Dienstleistungen und Vorkehrungen anbieten. Beschäftigte, die Mutterschaftsurlaub nehmen, werden weder gekündigt noch mit Kündigung bedroht, verlieren keine Betriebszugehörigkeit und erhalten keine Lohnkürzungen aufgrund ihrer Schwangerschaft. Sie können zu ihrem vorherigen Arbeitsplatz mit demselben Gehalt und denselben Sozialleistungen zurückkehren. und
4. Weibliche Beschäftigte dürfen keinen Bedingungen ausgesetzt werden, die ihre reproduktive Gesundheit gefährden (z. B. Exposition gegenüber Gefahrenstoffen, einschließlich Klebstoffen und Lösungsmitteln, die ihre Sicherheit gefährden können), es sei denn, es sind umfassende Schutzmaßnahmen getroffen.
ARBEITSSTUNDEN
Außer in außergewöhnlichen Geschäftssituationen dürfen unsere stunden- und/oder quotenbasierten Lohnempfänger (i) nicht mehr als die geringere der folgenden Zeiten arbeiten: (a) 48 Stunden pro Woche plus 12 Überstunden oder (b) die im Herstellungsland gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen für reguläre Arbeitszeit und Überstunden bzw., falls die Gesetze dieses Landes keine Arbeitszeitbegrenzungen vorsehen, die reguläre Wochenarbeitszeit zuzüglich 12 Überstunden; und (ii) sie haben Anspruch auf mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit innerhalb eines 7-Tage-Zeitraums. Wir stellen sicher, dass alle Stücklohnquoten so angepasst werden, dass sie in einem 8-Stunden-Zeitraum realistischerweise zu bewältigen sind. Überstunden erfolgen ausschließlich auf freiwilliger Basis. Wir fordern Überstunden nicht regelmäßig an und vergüten sie mit dem im Herstellungsland gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag oder, in Ländern ohne entsprechende Gesetze, mit mindestens dem regulären Stundenlohn.