Tippe / klicke auf das Bild, um weitere RealViews zu sehenTM
€ 49,35
pro Badematte
 

Carl Larsson The Kitchen Badematte

Menge:
Achtung!
Entschuldige, Größe ist derzeit ausverkauft. Wähle eine andere: Größe.
Groß

Über Badematten

Verkauft von

Größe: Große Badematte

Verwöhne deine Füße wenn du aus einem entspannten Bad auf eine Zazzle Badematte steigst! Diese aus luxioriösem Memory Foam hergestellte Badematte bietet ein gemütliches Polster für deine Füße wärend du dich abtrocknest und dich für deinen Tag rüstest.

  • Maße: 61 cm Länge x 91 cm Breite
  • Material:
    • Oberseite: 100% Polyester
    • Füllung: 100% Polyurethane
    • Unterteil: 100% Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR)
  • Schnelltrocknende Schaumfüllung, SBR rutschfeste Unterseite
  • Kalt und im Schonwaschgang waschen. Beim Trockner bei niedriger Temperatur trocknen; auschütteln, um die Matte wieder flauschig zu machen
  • Mit einem milden Waschmittel separat waschen. Nicht bleichen. Keine Weichmacher verwenden
Achtung: Nur für die Nutzung außerhalb der Wanne geeignet. Badematte vor der Benutzung immer auf trockenen Boden legen

Über dieses Design

Carl Larsson The Kitchen Badematte

Carl Larsson The Kitchen Badematte

Eine Reproduktion der Küche | Carl Larsson, ein schwedischer Maler (1853 - 1919) | Wasserfarbe | Circa 1898 | Aktuelle Lage National Museum of Fine Arts, Stockholm.
Automatische Übersetzung

Kundenrezensionen

5.0 von 5 Sternen Bewertung1 Bewertungen insgesamt
1 Gesamtbewertungen mit 5 Sternen0 Gesamtbewertungen mit 4 Sternen0 Gesamtbewertungen mit 3 Sternen0 Gesamtbewertungen mit 2 Sternen0 Gesamtbewertungen mit 1 Sternen
1 Bewertungen
Bewertungen für ähnliche Produkte
5 von 5 Sternen Bewertung
Von A.5. Mai 2023Geprüfter Kauf
Groß Badematte
Bewertungsprogramm bei Zazzle
Hat meine Erwartungen mehr als erfüllt. Sehr schön und sauber

Tags

Badematten
carl larssongelbblaugrünvorsitznahrunghaarkindmutter
Alle Produkte ansehen
carl larssongelbblaugrünvorsitznahrunghaarkindmutter

Andere Informationen

Produkt-ID: 256357498314972330
Hergestellt am 5.1.2018, 0:38
G